Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kampagnenorganisationen und Spendende

 

Stand 25. September 2026

Diese Bedingungen regeln die Veröffentlichung und Durchführung reiner Spendenkampagnen ohne Gegenleistung sowie die Nutzung der hierfür bereitgestellten Zahlungsfunktionen.

Inhalt

Teil Regelungsbereich Paragrafen
Teil A Grundlagen und Vertragsbeziehungen §§ 1 bis 4
Teil B Bedingungen für Kampagnenorganisationen §§ 5 bis 14
Teil C Bedingungen für Spendende §§ 15 bis 17
Teil D Gemeinsame Bestimmungen §§ 18 bis 23

Hinweis zur Lesart

Die Plattformbetreiberin betreibt die technische Plattform. Der Spendenvertrag wird mit der jeweils benannten gemeinnützigen Organisation geschlossen. Zahlungen können vorübergehend über ein Konto der Plattformbetreiberin abgewickelt werden; dadurch wird die Plattformbetreiberin nicht zur wirtschaftlich begünstigten Spendenempfängerin.

Teil A Grundlagen und Vertragsbeziehungen

§ 1 Betreiberin und Geltungsbereich

(1) Betreiberin der unter https://easy-fundraising.de angebotenen Spendenplattform Easy-fundraising ist die BAF Management GmbH & Co. KG, Heerweg 353, 53332 Bornheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 10206, USt-IdNr. DE366458354 (nachfolgend „Plattformbetreiberin“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Organisationen, die über die Plattform eine Spendenkampagne einreichen oder durchführen („Kampagnenorganisationen“), und für Personen, die eine Kampagne finanziell unterstützen („Spendende“). Die Plattform dient ausschließlich unentgeltlichen Spenden ohne Gegenleistung, Beteiligung, Verzinsung oder Rückzahlungsversprechen.

(3) Für Kampagnenorganisationen gilt die bei Einreichung einbezogene Fassung. Für Spendende gilt die beim jeweiligen Spendenvorgang einbezogene Fassung. Abweichende Bedingungen einer Kampagnenorganisation gelten nur, wenn die Plattformbetreiberin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Die Plattform wird in deutscher Sprache angeboten. Zulässig sind Kampagnen deutscher steuerbegünstigter Organisationen sowie ausländischer Organisationen, die für die konkrete Spendenwerbung in Deutschland einen nach deutschem Recht erforderlichen Nachweis ihrer Steuerbegünstigung vorlegen.

§ 2 Begriffe

(1) Eine „Kampagne“ ist ein zeitlich befristeter Spendenaufruf für einen beschriebenen steuerbegünstigten Zweck mit einem in Euro angegebenen Spendenziel.

(2) Die „Kampagnenorganisation“ ist die auf der Kampagnenseite genannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation oder öffentliche Einrichtung. Sie ist zugleich die Begünstigte. Das Sammeln für eine andere, nicht selbst als Kampagnenorganisation auftretende Person oder Organisation ist nicht zulässig.

(3) „Tatsächlich eingegangene Spenden“ sind erfolgreich gutgeschriebene Zahlungen abzüglich fehlgeschlagener Zahlungen, Rücklastschriften, Chargebacks und Erstattungen.

(4) „Inhalte“ sind Texte, Bilder, Videos, Namen, Logos, Projektbeschreibungen und sonstige Angaben, die eine Kampagnenorganisation für ihre Kampagne bereitstellt.

§ 3 Vertragsbeziehungen und Rolle der Plattform

(1) Zwischen der Plattformbetreiberin und der Kampagnenorganisation kommt ein Plattformvertrag über Prüfung, Veröffentlichung, technische Bereitstellung, Zahlungszuordnung, Abrechnung und Weiterleitung der Spenden zustande.

(2) Der Spendenvertrag kommt unmittelbar zwischen der spendenden Person und der auf der Kampagnenseite genannten Kampagnenorganisation zustande. Die Plattformbetreiberin ist weder Begünstigte der Spende noch Partei des Spendenvertrags. Sie nimmt Zahlungen als von der Kampagnenorganisation bevollmächtigte Empfangs- und Einziehungsstelle entgegen und leitet sie nach diesen AGB weiter.

(3) Die Plattformbetreiberin schuldet weder das Erreichen des Spendenziels noch den Erfolg des Vorhabens. Sie übernimmt keine Garantie dafür, dass alle Angaben der Kampagnenorganisation richtig sind oder die Mittel später ordnungsgemäß verwendet werden. Eigene gesetzliche Prüf-, Sperr- und Reaktionspflichten bleiben unberührt.

§ 4 Leistungen und Verfügbarkeit

(1) Die Plattformbetreiberin ermöglicht die Einreichung, Prüfung und Veröffentlichung von Kampagnen, stellt die Spendenfunktion bereit, ordnet Zahlungen zu und rechnet die Kampagne nach ihrem Ende ab.

(2) Die Plattformbetreiberin darf für Hosting, Kommunikation und Zahlungsabwicklung Dritte einsetzen, insbesondere Stripe und PayPal. Ergänzend können die Bedingungen des im Zahlungsvorgang gewählten Zahlungsdienstleisters gelten.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Gestaltung oder jederzeitige störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen bei Netzen oder Drittanbietern können Funktionen vorübergehend einschränken. Die gesetzlichen Rechte der Nutzer bleiben unberührt.

Teil B Bedingungen für Kampagnenorganisationen

§ 5 Teilnahmeberechtigung und Nachweise

(1) Kampagnen dürfen nur von Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Gesellschaften, sonstigen steuerbegünstigten Organisationen und öffentlichen steuerbegünstigten Einrichtungen angelegt werden. Die handelnde natürliche Person muss mindestens 18 Jahre alt und wirksam zur Vertretung der Organisation befugt sein.

(2) Bei Einreichung ist ein aktueller Freistellungsbescheid oder ein geeigneter Bescheid nach § 60a AO vorzulegen. Eine ausländische Organisation muss zusätzlich die nach deutschem Recht erforderliche Empfangsberechtigung nachweisen, insbesondere eine erforderliche Eintragung im Zuwendungsempfängerregister nach § 60b AO.

(3) Die Plattformbetreiberin darf ergänzende Nachweise zur Identität, Vertretungsberechtigung, Organisation, Kontoinhaberschaft und Steuerbegünstigung verlangen. Dies gilt insbesondere vor der Veröffentlichung oder Auszahlung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

§ 6 Einreichung und Vertragsschluss

(1) Die Kampagnenorganisation gibt mindestens Projektname, Organisationsname und Organisationstyp, Projektbeschreibung, Steuerbegünstigungsnachweis, Spendenziel, Enddatum, Kontakt-E-Mail-Adresse und eine empfangsberechtigte Kontoverbindung an.

(2) Mit der Einreichung gibt die Kampagnenorganisation ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Plattformvertrags ab und bestätigt die Plattformgebühr nach § 11. Die Plattformbetreiberin darf Rückfragen stellen oder Änderungen verlangen.

(3) Der Plattformvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme in Textform oder durch Veröffentlichung der Kampagne zustande. Die Annahme kann von der Vollständigkeit und Plausibilität der Nachweise abhängig gemacht werden.

§ 7 Pflichten der Kampagnenorganisation

(1) Die Kampagnenorganisation hält alle Angaben vollständig, wahr, aktuell und nicht irreführend. Sie meldet der Plattformbetreiberin unverzüglich alle Änderungen, die den Zweck, die Durchführbarkeit, die Steuerbegünstigung, ihre Vertretungsberechtigung oder die Auszahlung betreffen.

(2) Die Kampagnenorganisation verwendet die Mittel ausschließlich für den auf der Kampagnenseite beschriebenen und steuerrechtlich zulässigen Zweck. Gesetzliche und satzungsmäßige Vorgaben zur zeitnahen und zweckgebundenen Mittelverwendung bleiben unberührt.

(3) Auf begründete Anforderung legt die Kampagnenorganisation Nachweise vor, die zur Aufklärung von Beschwerden, Betrugsverdacht, Rückbuchungen, behördlichen Anfragen oder Zweifeln an der Mittelverwendung erforderlich sind. Eine regelmäßige Fortschrittsberichterstattung gegenüber der Plattform ist nicht geschuldet.

(4) Die Kampagnenorganisation sichert zu, dass sie die erforderlichen Rechte an ihren Inhalten besitzt und dass abgebildete oder benannte Personen wirksam eingewilligt haben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 8 Unzulässige Kampagnen und Inhalte

(1) Unzulässig sind Kampagnen und Inhalte, die gegen Gesetze, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen. Ebenfalls ausgeschlossen sind insbesondere:

  • persönliche Bereicherung oder nicht steuerbegünstigte private Zwecke
  • parteipolitische Zwecke, Wahlwerbung oder die Finanzierung politischer Parteien
  • Waffen, Gewaltförderung, Hass, Diskriminierung oder menschenverachtende Inhalte
  • Glücksspiel, betrügerische oder irreführende Vorhaben
  • medizinisch irreführende Aussagen oder rechtswidrige Gesundheitsversprechen

(2) Die Plattformbetreiberin darf weitere Inhalte ablehnen, wenn konkrete Tatsachen ein erhebliches rechtliches oder sicherheitsbezogenes Risiko für die Plattform, Spendende oder Dritte begründen. Gesetzlich geschützte Meinungsäußerungen werden dabei berücksichtigt.

§ 9 Spendenziel Laufzeit und Änderungen

(1) Die Kampagnenorganisation legt vor der Veröffentlichung ein Spendenziel in Euro und ein Enddatum fest. Die Kampagne wird als flexible Finanzierung durchgeführt. Die Auszahlung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob das Spendenziel erreicht wird.

(2) Spendenziel, Kampagnenorganisation und wesentlicher Verwendungszweck dürfen nach Veröffentlichung nicht geändert werden. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nur vor dem bisherigen Enddatum und mit vorheriger Zustimmung der Plattformbetreiberin zulässig.

(3) Ist eine wesentliche Änderung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unvermeidbar, darf die Plattformbetreiberin die Kampagne pausieren oder beenden. Sie entscheidet nach Abstimmung mit der Kampagnenorganisation, ob Spendende informiert und Zahlungen erstattet werden müssen.

§ 10 Prüfung Moderation und Sperrung

(1) Vor Veröffentlichung prüft die Plattformbetreiberin den eingereichten Steuerbegünstigungsnachweis und die Kampagneninhalte auf Plausibilität und Angemessenheit. Diese Prüfung ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Prüfung und ist keine Bestätigung des Projekterfolgs.

(2) Die Plattformbetreiberin darf eine Kampagne ablehnen, pausieren, in der Sichtbarkeit beschränken, sperren oder löschen und Auszahlungen vorübergehend stoppen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für falsche Angaben, einen unzulässigen Zweck, Betrug, Rechtsverletzungen, fehlende Nachweise, Sicherheitsrisiken oder behördliche Vorgaben bestehen.

(3) Vor einer endgültigen Maßnahme erhält die Kampagnenorganisation grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit nicht Gefahr im Verzug, eine behördliche Anordnung oder ein anderer gewichtiger Grund sofortiges Handeln verlangt. Soweit gesetzlich erforderlich, teilt die Plattformbetreiberin die wesentlichen Gründe der Entscheidung mit.

(4) Bereits eingegangene Spenden werden nicht allein wegen einer Sperrung automatisch ausgezahlt. Die Plattformbetreiberin klärt mit der Kampagnenorganisation, ob der vereinbarte Spendenzweck rechtmäßig erfüllt werden kann. Ist dies nicht möglich oder liegt Missbrauch vor, gilt § 13.

§ 11 Plattformgebühr und Abrechnung

(1) Für die gemeinnützige Einrichtung fällt nach Ablauf des Projekts eine Plattformgebühr von 7 % des tatsächlich eingegangenen Spendenbetrags an. Die Gebühr richtet sich nicht nach dem ursprünglich festgelegten Spendenziel.

(2) Von der Gesamtgebühr entfallen, je nach genutzter Zahlungsart, zwischen 1,5 % und 4,5 % auf die Zahlungsdienstleister und die restlichen 2,5 % bis 5,5 % auf den Betrieb und die technische Abwicklung durch die Plattform.

(3) Die Gebühr versteht sich einschließlich einer gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Sie wird nach Ende oder sonstiger Beendigung der Kampagne berechnet und vor der Auszahlung einbehalten. Zusätzliche Entgelte der Plattformbetreiberin oder Abzüge für Zahlungsdienstleister werden nur berechnet, wenn sie vor Einreichung der Kampagne ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Die Kampagnenorganisation erhält eine Abrechnung über die tatsächlich eingegangenen Spenden, Erstattungen und Rückbuchungen, die Plattformgebühr und den Auszahlungsbetrag.

§ 12 Zahlungsfluss und Auszahlung

(1) Spenden werden in Euro über die im Zahlungsvorgang angebotenen Zahlungsarten geleistet. Hierzu können Überweisung, PayPal und über Stripe abgewickelte Kartenzahlungen gehören. Die Plattformbetreiberin kann Zahlungsarten aus sachlichen Gründen ändern oder einschränken.

(2) Zahlungen können zunächst auf einem auf den Namen der Plattformbetreiberin geführten Konto eingehen. Die Plattformbetreiberin nimmt sie ausschließlich als Empfangs- und Einziehungsbevollmächtigte der jeweiligen Kampagnenorganisation entgegen und ordnet sie in ihrer Buchführung kampagnenbezogen zu. Sie dokumentiert Betrag, Zahlungsdatum und Kampagnenzuordnung. Eigene Forderungen darf sie nur nach diesen AGB abziehen.

(3) Nach Ende der Kampagnenlaufzeit zahlt die Plattformbetreiberin den tatsächlich eingegangenen Betrag abzüglich der Plattformgebühr unverzüglich auf die verifizierte Kontoverbindung der Kampagnenorganisation aus. Eine Auszahlung kann sich verzögern, solange erforderliche Prüfungen, Rückbuchungsfristen, behördliche Maßnahmen oder technische Abwicklungen noch offen sind.

(4) Die Plattformbetreiberin darf einen angemessenen Betrag vorübergehend zurückhalten, soweit konkrete Rückbuchungs-, Erstattungs- oder Missbrauchsrisiken bestehen. Sie informiert die Kampagnenorganisation über den Grund und gibt den Betrag frei, sobald der Grund entfällt.

(5) Auf eingegangene Spenden werden keine Zinsen geschuldet. Die Kampagnenorganisation hält ihre Kontodaten aktuell und trägt Schäden, die sie durch schuldhaft falsche oder verspätet aktualisierte Angaben verursacht.

§ 13 Rückbuchungen Erstattungen und Zweckfortfall

(1) Fehlgeschlagene Zahlungen und Rücklastschriften zählen nicht zu den tatsächlich eingegangenen Spenden. Nachträgliche Chargebacks und Erstattungen werden in der Abrechnung berücksichtigt. Entstehen sie erst nach Auszahlung, erstattet die Kampagnenorganisation den betroffenen Betrag, soweit sie ihn erhalten hat oder den Rückbuchungsgrund zu vertreten hat.

(2) Bei Doppel- oder Fehlbuchung, nachgewiesenem Missbrauch, Abbruch der Kampagne oder sonstigen gesetzlichen Erstattungsgründen entscheidet die Plattformbetreiberin nach Prüfung und, soweit möglich, nach Abstimmung mit der Kampagnenorganisation über die Rückzahlung. Die Kampagnenorganisation bevollmächtigt sie, erforderliche Rückzahlungen aus noch nicht ausgezahlten Kampagnenmitteln zu veranlassen. Zwingende Rechte der spendenden Person bleiben unberührt.

(3) Wird das Vorhaben unmöglich oder kann der angekündigte Zweck nicht mehr erreicht werden, darf der noch nicht ausgezahlte Betrag nur ausgezahlt werden, wenn er rechtmäßig und entsprechend der bei der Spende vereinbarten Zweckbindung verwendet werden kann. Andernfalls wird er, soweit praktisch und rechtlich möglich, an die Spendenden zurückgezahlt.

(4) Eine Verwendung für einen ähnlichen Zweck ist nur zulässig, wenn die Kampagnenbeschreibung dies hinreichend bestimmt vorsieht, die spendende Person zustimmt oder die Verwendung nach den anwendbaren gesetzlichen und satzungsmäßigen Regeln zulässig ist. Die Kampagnenorganisation darf den Zweck nicht allein nach freiem Ermessen ändern.

§ 14 Rechte an Kampagneninhalten

(1) Die Kampagnenorganisation behält ihre Rechte an den Inhalten. Sie räumt der Plattformbetreiberin ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte für Prüfung, Veröffentlichung, technische Darstellung und Bewerbung der Kampagne auf der Plattform, in eigenen Kommunikationskanälen und in sozialen Medien zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und technisch anzupassen.

(2) Die Rechteeinräumung gilt für die Laufzeit der Kampagne. Bereits veröffentlichte Beiträge müssen nicht aus Archiven oder sozialen Netzwerken entfernt werden, soweit die weitere Speicherung für Nachweis-, Dokumentations- oder gesetzliche Aufbewahrungszwecke erforderlich ist. Neue werbliche Nutzungen nach Kampagnenende erfolgen nur mit Zustimmung.

(3) Die Plattformbetreiberin darf Dienstleister und Betreiber der genutzten Kommunikationskanäle in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang einbeziehen. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Verwertung der Inhalte erfolgt nicht.

(4) Verletzt die Kampagnenorganisation schuldhaft Rechte Dritter, stellt sie die Plattformbetreiberin von berechtigten Ansprüchen frei und ersetzt angemessene Rechtsverteidigungskosten. Die Plattformbetreiberin informiert sie unverzüglich und ermöglicht ihr, an der Abwehr mitzuwirken.

Teil C Bedingungen für Spendende

§ 15 Spende und Vertragsschluss

(1) Spendende können Kampagnen grundsätzlich ohne Nutzerkonto unterstützen. Vor Abgabe der Zahlungserklärung werden die Kampagnenorganisation, der Zweck, der Spendenbetrag und die Zahlungsart angezeigt. Eingabefehler können bis zur abschließenden Bestätigung berichtigt werden.

(2) Mit der abschließenden Bestätigung des Zahlungsvorgangs gibt die spendende Person ein verbindliches Angebot zu einer unentgeltlichen Zuwendung an die Kampagnenorganisation ab. Der Spendenvertrag kommt zustande, sobald die Plattform die erfolgreiche Zahlungsautorisierung im Namen der Kampagnenorganisation bestätigt.

(3) Die Spende begründet keinen Anspruch auf eine Gegenleistung, Beteiligung, Verzinsung, Rückzahlung oder einen bestimmten Projekterfolg. Das Spendenziel ist kein Mindestbetrag; die verfügbaren Mittel werden grundsätzlich auch bei Nichterreichen des Ziels ausgezahlt.

(4) Eine erfolgreich geleistete Spende kann nicht allein deshalb zurückgefordert werden, weil die spendende Person ihre Entscheidung ändert. Ansprüche wegen Fehlbuchung, Missbrauch, Zweckverfehlung oder aus zwingendem Recht bleiben bestehen.

§ 16 Anonymität und Datenübermittlung

(1) Der Name der spendenden Person wird auf der Kampagnenseite nicht öffentlich angezeigt. Die öffentliche Anonymität bedeutet nicht, dass eine Zahlung ohne Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt.

(2) Die Plattformbetreiberin und der eingesetzte Zahlungsdienstleister verarbeiten die für Zahlung, Betrugsprävention, Abrechnung und gesetzliche Nachweise erforderlichen Daten. Die Kampagnenorganisation erhält personenbezogene Daten nur, soweit dies für Abrechnung, Erfüllung rechtlicher Pflichten oder die Ausstellung einer angeforderten Zuwendungsbestätigung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

(3) Wer eine Zuwendungsbestätigung wünscht, muss die dafür erforderlichen Angaben vollständig und richtig übermitteln. Weitere Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung der Plattform.

§ 17 Zuwendungsbestätigungen und Steuerhinweise

(1) Zuwendungsbestätigungen werden ausschließlich von der Kampagnenorganisation ausgestellt und versandt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Plattformbetreiberin ist nicht steuerbegünstigt und stellt keine Zuwendungsbestätigungen aus.

(2) Ob eine Spende steuerlich abziehbar ist, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der spendenden Person, dem Status der Kampagnenorganisation und den gesetzlichen Nachweisanforderungen. Die Plattformbetreiberin garantiert keine steuerliche Abziehbarkeit und erbringt keine Steuerberatung.

(3) Für Spenden bis zu dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag kann ein vereinfachter Nachweis ausreichen. Die spendende Person prüft die jeweils anwendbaren Voraussetzungen; auf Wunsch unterstützt die Kampagnenorganisation mit den erforderlichen Belegen.

Teil D Gemeinsame Bestimmungen

§ 18 Meldungen Beschwerden und Entscheidungen

(1) Rechtswidrige oder verdächtige Kampagnen und sonstige Beschwerden können an info@easy-fundraising.de gemeldet werden. Eine Meldung soll die konkrete Internetadresse oder Kampagne, eine nachvollziehbare Begründung, gegebenenfalls Nachweise sowie Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten, soweit keine gesetzliche Ausnahme gilt.

(2) Die Plattformbetreiberin prüft hinreichend konkrete Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv. Sie informiert die meldende Person über ihre Entscheidung, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben und anhand der Kontaktdaten möglich ist.

(3) Betroffene Kampagnenorganisationen können Entscheidungen über Ablehnung, Beschränkung, Sperrung oder Löschung unter info@easy-fundraising.de beanstanden. Ein darüber hinausgehendes internes Beschwerdeverfahren wird nur angeboten, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.

§ 19 Haftung

(1) Die Plattformbetreiberin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin.

(4) Die Plattformbetreiberin haftet nicht für den Inhalt, die Durchführung oder den Erfolg einer Kampagne, soweit sie sich fremde Angaben nicht zu eigen gemacht hat und keine eigene Pflicht verletzt. Für Ausfälle von Stripe, PayPal oder anderen Drittanbietern haftet sie nur nach den vorstehenden Regeln; eigene Pflichten bei Auswahl, Einbindung und Reaktion auf erkennbare Störungen bleiben bestehen.

§ 20 Laufzeit und Beendigung

(1) Ein auf Dauer angelegtes Nutzungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Eine laufende Kampagne kann nur unter Beachtung der Interessen der Spendenden, des vereinbarten Zwecks und der Regeln in §§ 9, 10 und 13 beendet werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, falschen Nachweisen, Betrugsverdacht oder einer nicht mehr bestehenden Steuerbegünstigung vor.

(3) Die Beendigung lässt bereits entstandene Ansprüche, Abrechnungs- und Rückzahlungspflichten sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten unberührt.

§ 21 Datenschutz und Kontolöschung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter https://easy-fundraising.de/datenschutzerklaerung/ und den anwendbaren Datenschutzgesetzen.

(2) Nutzerkonten können derzeit nicht selbst über die Plattform gelöscht werden. Löschungs- und Beendigungsanfragen sind an info@easy-fundraising.de zu richten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Nachweisinteressen können einer sofortigen vollständigen Löschung entgegenstehen.

§ 22 Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen gelten grundsätzlich nur für Kampagnen und Spenden, die nach Inkrafttreten der neuen Fassung eingereicht oder abgegeben werden.

(2) Für ein fortbestehendes Nutzungsverhältnis kann die Plattformbetreiberin Änderungen vorschlagen, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Gesetzesänderung, eine behördliche Vorgabe, eine Änderung der Zahlungsabwicklung oder eine technische Weiterentwicklung. Über wesentliche Änderungen informiert sie in Textform mit angemessener Frist.

(3) Eine Änderung, die das vereinbarte Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschiebt oder bereits eingegangene Spenden betrifft, setzt die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Vertragspartei voraus, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.

§ 23 Verbraucherstreitbeilegung Recht und Schlussbestimmungen

(1) Die Plattformbetreiberin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine spendende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Plattformbetreiberin ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

BAF Management GmbH & Co. KG  |  info@easy-fundraising.de